Absage Kick-Off und Allgemeiner Sportbetrieb


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Absage von Veranstaltungen

Absage Kick-Off und Allgemeiner Sportbetrieb

Die für den 20. und 21. März angekündigte Kick-Off Veranstaltung muss auf Grund der Pandemielage bzw. der aktuellen Corona Verordnung leider abgesagt werden, die entsprechende Passage der Verordnung haben wir hier folgend nochmals wiedergegeben. Eine organsierte Sportveranstaltung mit mehreren Teilnehmern ist der Verordnung nach aktuell nicht möglich. Gleichwohl ist die Ausübung des Individual-Sportes und demnach Aufbauen und Nutzen der Boote gestattet, soweit dabei die AHA Regeln entsprechend der Verordnung eingehalten werden.

Ob und zu welchem Zeitpunkt wir wieder mit Veranstaltungen starten können, wird vom Vorstand beobachtet. Alle geplanten Veranstaltungen bleiben zunächst bestehen. Auf Grund der Unsicherheit der kommenden Wochen, bleiben die Meldeportale hierzu jedoch vorerst geschlossen.  Der Vorstand bittet um entsprechende Beachtung der Verordnung sowie Einhaltung der allgemein gültigen AHA Regeln auf dem gesamten Vereinsgelände, sowie Rück- und Vorsicht im Umgang miteinander, sowohl an Land wie auch auf dem Wasser. Dies gilt auch für Kranen, Slippen, Maststellen, etc. – hier ist auf den Abstand zueinander zu achten bzw. dies nur in den erlaubten Gruppierungen, oder bei tragen von mindestens medizinischen Masken, auszuführen.

Auszug aus der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) Verordnung vom 7. März 2021 (Nds. GVBl. S. 110)

  • 10 (1) 1Für den Publikumsverkehr und Besuche sind geschlossen
  1. Angebote des Freizeit- und Amateursportbetriebs auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen, wobei die sportliche Betätigung allein oder mit insgesamt höchstens fünf Personen aus insgesamt höchstens zwei Haushalten und die sportliche Betätigung nach § 2 Abs. 4 auf und in diesen Sportanlagen zulässig bleibt.

Den Überblick über die Öffnungsstufen finden sie hier.